Wann wird der Unterhaltsvorschuss wegen Zweifeln verweigert?
günstig für Kind betrifft Kind, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtiger, Bund
Nur bei besonders gewichtigen Bedenken. Die Zweifel müssen so stark sein, dass die Festsetzung des Unterhalts mit hoher Wahrscheinlichkeit inhaltlich unrichtig ist. Bleibt offen, ob solche Bedenken bestehen, geht das zu Lasten des Bundes, der den Vorschuss gewährt. Ein Schuldenregulierungsverfahren des Unterhaltspflichtigen allein begründet solche Bedenken nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Bei Prüfung der Voraussetzungen des § 7 Abs 1 Z 1 UVG ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Bedenken müssen insofern eine spezielle Qualität aufweisen, als eine hohe Wahrscheinlichkeit für die materielle Unrichtigkeit der titelmäßigen Unterhaltsfestsetzung besteht. Eine "non liquet"-Situation in Bezug auf die Voraussetzungen des § 7 Abs 1 Z 1 UVG geht zu Lasten des vorschussgewährenden Bundes.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Aufgabe der Erwerbstätigkeit in Österreich und Emigration in die USA durch einen Unterhaltspflichtigen kubanischer Herkunft und nunmehr unbekannten Aufenthalts, bald nach Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung, rechtfertigen mit Blick darauf, dass das Bewilligungsverfahren ohne weitere Erhebungen durchzuführen ist, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Annahme, dass die in der Unterhaltsvereinbarung festgesetzte Unterhaltsverpflichtung zwischenzeitig materiell unrichtig geworden wäre.OGH 10 Ob 41/22k, 17.01.2023
- Hier: Berücksichtigung des aktenkundig infolge Verlust des Arbeitsplatzes und Notstandshilfebezug verringerten Einkommens des Unterhaltsschuldners.OGH 10 Ob 24/17b, 18.07.2017
- Allein aufgrund des Umstands, dass über das Vermögen des Unterhaltsschuldners ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet worden ist und dieses mit einem Abschöpfungsverfahren geendet hat, bestehen keine begründeten Bedenken iSd § 7 Abs 1 Z 1 UVG.OGH 10 Ob 3/10d, 09.02.2010
- Der vom Rechtsmittelwerber zitierte Rechtssatz, wonach bei Einleitung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Unterhaltspflichtigen regelmäßig begründete Bedenken iSd § 7 Abs 1 Z 1 UVG bestehen (RIS-Justiz RS0076080) erweist sich als überholt.OGH 10 Ob 46/09a, 20.10.2009
- Der Abschluss eines Zahlungsplans ist für sich allein nicht geeignet, Bedenken am Bestehen der Unterhaltspflicht im Sinn des § 7 Abs 1 UVG hervorzurufen.OGH 10 Ob 60/09k, 29.09.2009
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- § 7 Abs 1 Z 1 UVG erfasst die materielle Unrichtigkeit der titelmäßigen Unterhaltsfestsetzung zufolge einer zwischenzeitigen Änderung der Verhältnisse.OGH 1 Ob 109/98f, 28.07.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108443 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 31.
- OGH 10 Ob 41/22k, 17.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 31/22i, 13.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 22/20p, 13.10.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 10 Ob 25/20d, 01.09.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 23/19h, 25.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 67/18b, 13.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 24/17b, 18.07.2017, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 37/16p, 19.07.2016, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UVG §7 Abs1 Z1
Verwandte Fragen
Familienrecht · Begründete Bedenken gegen den Unterhaltstitel
Familienrecht · Bedenken gegen die Höhe des Unterhaltstitels
Sozialrecht · Höhe des Unterhaltsvorschusses
Familienrecht · Anpassung des Unterhaltsvorschusses
Familienrecht · Bedenken gegen den Unterhaltstitel beim Vorschuss