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Bekomme ich Vorschuss, wenn der Vater gar nichts zahlen kann?

günstig für Bund betrifft Kind, Mutter, Vater, Unterhaltspflichtiger
Ein Vorschuss setzt voraus, dass der Zahlungspflichtige dem Grunde nach überhaupt in der Lage ist, Unterhalt zu leisten. Diese Fähigkeit muss sich auf der eingeschränkten Beweisgrundlage des Vorschussverfahrens positiv ergeben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Eine Bevorschussung nach § 4 Z 2 UVG setzt voraus, dass der Unterhaltsschuldner an sich, dem Grund nach, in der Lage ist, Unterhalt zu leisten. Die Leistungsfähigkeit müsste sich auf der eingeschränkten Beweisgrundlage des § 11 Abs 2 UVG durch einen positiven Beweis ergeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076267 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Genannte Normen

UVG §4 Z2

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