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Bekomme ich Unterhaltsvorschuss auch bei sehr kleinen Beträgen?

günstig für Kind betrifft Kinder, Obsorgeberechtigte, Alleinerziehende
Ja. Ein sehr kleiner Vorschussbetrag allein macht den Antrag noch nicht missbräuchlich. Nur wenn sich aus dem Akt Anhaltspunkte dafür ergeben, darf von einem Missbrauch ausgegangen werden; dem Kind das Interesse an einer Bevorschussung völlig abzusprechen, ist sonst nicht gerechtfertigt. Der ältere Rechtssatz sah dagegen in einer bloßen Symbolleistung eine missbräuchliche Inanspruchnahme des Gesetzes.

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Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Ein Unterhaltsvorschuß von siebzehn Schilling monatlich (= 2.000 Zloty) hätte lediglich den Charakter einer Symbolleistung. Wurden auch im UVG keine Mindestbevorschussungssätze festgesetzt, müßte doch bei einer Vorschußleistung in derart geringer Höhe von einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme des Gesetzes gesprochen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076311 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

UVG §5; UVG §19 Abs2

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