Muss ich den Unterhalt genau beziffern für einen Vorschuss?
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Nein. Für einen Unterhaltsvorschuss müssen Sie den Unterhalt nicht schon im Antrag mit einer genauen Summe angeben. Auch ein noch unbestimmter Unterhaltsantrag, der mit einem Verfahren über die Abstammung verbunden ist, kann die Voraussetzungen für den Vorschuss erfüllen.
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 18.05.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Eine über § 9 Abs 2 AußStrG hinausgehende Verpflichtung zur ziffernmäßigen Präzisierung bereits bei Stellung des Unterhaltsantrags ist als Anspruchsvoraussetzung für eine Vorschussgewährung nach § 4 Z 4 UVG nicht anzunehmen. Demnach kann – im Rahmen des § 9 AußStrG – auch ein mit dem Abstammungsverfahren verbundenes ziffernmäßig (noch) unbestimmtes Unterhaltsbegehren die Vorschussvoraussetzungen nach § 4 Z 4 UVG erfüllen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131449 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 10 Ob 20/17i, 18.05.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
UVG §4 Z4
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