Bekomme ich Kündigungsentschädigung, wenn ich in Karenz austrete?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.06.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Austritt nach § 25 IO während der Karenz nach § 15 Abs 1 MSchG.OGH 9 ObA 67/19x, 25.06.2019
- Hier: Urlaubsentschädigung.OGH 8 ObS 2215/96k, 16.01.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106046 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 67/19x, 25.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1162b
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 29
- Insolvenzordnung (IO) § 25
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch der Austritt wegen der Insolvenz des Arbeitgebers begründet einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Dabei sind eine vereinbarte längere Kündigungsfrist und der Kündigungstermin zu beachten. Wie lange das Entgelt gebührt, richtet sich danach, wann das Arbeitsverhältnis ohne die Insolvenzeröffnung hätte beendet werden können.
Wer wegen der Insolvenz des Arbeitgebers vorzeitig austritt, leitet seine Ansprüche aus den Regeln über die vorzeitige Beendigung ab. Er bekommt daher nur das Entgelt für jenen Zeitraum, der bis zu einer ordnungsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstrichen wäre. Sie sollen so gestellt werden, als wäre das Arbeitsverhältnis vom Insolvenzverwalter gekündigt worden.