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Genügt mein eigener Markenname auf dem nachgebauten Produkt?

günstig für Nachahmer betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Hersteller
Unlauter handeln Sie, wenn Sie das fremde Vorbild nicht nur als Anregung nehmen, sondern Ihrem Erzeugnis dessen Gestaltung geben und dadurch Verwechslungen hervorrufen. Eine deutlich sichtbare eigene Kennzeichnung kann die Täuschung ausräumen, wenn sich die Kunden beim Kauf auch an den Herstellerangaben orientieren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (52 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1974)

Sittenwidrig, wenn der Nachahmende das Vorbild nicht bloß als Anregung zu eigenem Schaffen benützt, sondern einem Erzeugnis die Gestaltungsform des fremden Erzeugnisses gibt und dadurch in den beteiligten Verkehrskreisen die Gefahr von Verwechslungen hervorruft.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078156 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 52.

Genannte Normen

UWG §1 D3a

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