Genügt mein eigener Markenname auf dem nachgebauten Produkt?
günstig für Nachahmer betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Hersteller
Unlauter handeln Sie, wenn Sie das fremde Vorbild nicht nur als Anregung nehmen, sondern Ihrem Erzeugnis dessen Gestaltung geben und dadurch Verwechslungen hervorrufen. Eine deutlich sichtbare eigene Kennzeichnung kann die Täuschung ausräumen, wenn sich die Kunden beim Kauf auch an den Herstellerangaben orientieren.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (52 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Sittenwidrig, wenn der Nachahmende das Vorbild nicht bloß als Anregung zu eigenem Schaffen benützt, sondern einem Erzeugnis die Gestaltungsform des fremden Erzeugnisses gibt und dadurch in den beteiligten Verkehrskreisen die Gefahr von Verwechslungen hervorruft.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kräuterlikör versus Jägermeister; Unlauterkeit der Nachahmung wegen schmarotzerischer Rufausbeutung bejaht.OGH 4 Ob 55/23a, 31.05.2023
- Eine Herkunftstäuschung kann durch eine deutlich sichtbare, sich vom Originalprodukt unterscheidende Kennzeichnung der Nachahmung ausgeräumt werden, wenn die angesprochenen Verkehrskreise diese einem bestimmten Unternehmen nicht allein anhand ihrer Gestaltung zuordnen, sondern sich beim Kauf auch an den Herstellerangaben in der Werbung, den Angebotsunterlagen oder an der am Produkt angebrachten Herstellerkennzeichnung orientieren.OGH 4 Ob 80/19x, 05.07.2019
- Um eine Herkunftsvorstellung auszulösen, muss die nachgeahmte Werbung eigenartig sein und im Verkehr einen solchen Grad von Bekanntheit erlangt haben, dass man von einem Erinnerungsbild, von einem geistigen Fortleben der Werbung im Gedächtnis des Publikums, sprechen kann.OGH 4 Ob 29/03y, 25.03.2003
- Die Beurteilung, ob der Tatbestand der vermeidbaren Herkunftstäuschung gegeben ist, setzt die Kenntnis auch des nachgeahmten Produktes voraus.OGH 4 Ob 2093/96i, 25.06.1996
- Der Tatbestand der vermeidbaren Herkunftstäuschung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Nachahmende das Vorbild nicht nur als Anregung zu eigenem Schaffen benützt, sondern seinem Produkt ohne ausreichenden Grund die Gestaltungsform eines fremden Erzeugnisses gibt und dadurch die Gefahr von Verwechslungen hervorruft.OGH 4 Ob 2093/96i, 25.06.1996
- Türschild "Entenmotiv".OGH 4 Ob 2085/96p, 14.05.1996
- Dies gilt vor allem dann, wenn eine große Anzahl anderer Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung steht.OGH 4 Ob 123/91, 03.12.1991
- 7-Früchte MüsliriegelOGH 4 Ob 14/91, 26.02.1991
- Sittenwidrige Nachahmung setzt somit nicht in jedem Fall eine - bis an die Grenzen unmittelbaren Leistungsübernahme reichende - Nachahmung in allen Einzelheiten (also eine sogenannte "sklavische Nachahmung") voraus: Weder ist jede sklavische Nachahmung von vornherein unzulässig, noch bedarf es einer sklavischen Nachahmung, um einen Verstoß gegen § 1 UWG annehmen zu können.OGH 4 Ob 102/88, 29.11.1988
- Klimt-LeuchtenOGH 4 Ob 413/87, 09.02.1988
- "Easy-Rider" - "Easy-Walker" - Schuhe.OGH 4 Ob 343/86, 15.12.1987
- WochenkalenderOGH 4 Ob 379/85, 29.10.1985
- Mart Stam-StuhlOGH 4 Ob 337/84, 10.07.1984
- GewürzstreudoseOGH 4 Ob 404/83, 13.12.1983
- Der Nachahmer muss im Rahmen des Möglichen von dem nachgemachten Erzeugnis in angemessenem Ausmaß Abstand halten. - "Thonet-Sessel"OGH 4 Ob 335/83, 31.05.1983
- Gefahr von Verwechslungen über die betriebliche Herkunft Steinfiguren.OGH 4 Ob 403/81, 15.12.1981
- Gefahr von Verwechslungen muss gegeben sein Bunte - Bunte Krone.OGH 4 Ob 390/81, 20.10.1981
- Planmäßiges Vorgehen und bewusstes Kopieren erforderlich.OGH 4 Ob 379/80, 15.09.1981
- ZauberwürfelOGH 4 Ob 360/81, 23.06.1981
- VerdichterstationOGH 4 Ob 337/80, 29.04.1980
- IngridgläserOGH 4 Ob 391/77, 18.10.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078156 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 52.
- OGH 4 Ob 194/24v, 19.11.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §1 D3a
Verwandte Fragen
Wettbewerb · Nachahmung von Produktverpackungen
Wettbewerb · Unlautere Übernahme fremder Leistung
Wettbewerb · Nachahmungsfreiheit und ihre Grenzen
Wettbewerb · Bekanntheit und Verwechslungsgefahr
Wettbewerb · Nachmachen ungeschützter Erzeugnisse