Muss jemand abrechnen, der bewusst mein Geschäft für sich führte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019851 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 66/24z, 26.09.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Es genügt, dass Sie zum Abzug berechtigt wären; ob Sie ihn tatsächlich nutzen, spielt keine Rolle. Umstände, die allein in Ihrer Entscheidung liegen, bleiben außer Betracht. Sie werden so behandelt, als hätten Sie den Ersatzbetrag bestimmungsgemäß verwendet.
Nein. Verzichtet der Geschädigte darauf, sich eine für den Steuerabzug taugliche Rechnung ausstellen zu lassen, ist das seine Sache. Der Anspruch des Ersatzpflichtigen auf Rückzahlung des Steueranteils bleibt davon unberührt.