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Wer vertritt den Staat im Verfahren um Unterhaltsvorschüsse?

betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltsschuldner, Bund
Im gerichtlichen Verfahren über Unterhaltsvorschüsse steht dem Kind der Bund gegenüber. Vertreten wird der Bund durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts. Beteiligter des Verfahrens ist aber der Bund selbst, nicht der Präsident.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.06.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Der Präsident des OLG ist in den gerichtlichen Verfahren nach dem UVG Vertreter des Bundes; der Bund selbst ist Verfahrensbeteiligter.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

UVG §15 Abs1

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