Wer vertritt den Staat im Verfahren um Unterhaltsvorschüsse?
betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltsschuldner, Bund
Im gerichtlichen Verfahren über Unterhaltsvorschüsse steht dem Kind der Bund gegenüber. Vertreten wird der Bund durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts. Beteiligter des Verfahrens ist aber der Bund selbst, nicht der Präsident.
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Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.06.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Der Präsident des OLG ist in den gerichtlichen Verfahren nach dem UVG Vertreter des Bundes; der Bund selbst ist Verfahrensbeteiligter.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Präsident des OLG ist nicht Formalpartei.OGH 1 Ob 364/98f, 23.03.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 21/20s, 24.06.2020, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
UVG §15 Abs1
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