Wie stark ist ein schlichtes Design urheberrechtlich geschützt?
günstig für Nachahmer betrifft Designer, Architekten, Hersteller, Künstler, Unternehmer
Wer bewusst auf jede nicht notwendige Gestaltung verzichtet, hat wenig Spielraum. Je weniger Spielraum bestand, desto weniger Persönliches steckt im Ergebnis und desto schwächer ist der Schutz. Dass sich dieselbe technische Idee auch anders lösen ließe, macht den Gegenstand noch nicht zum Kunstwerk.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 11.06.2018 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Einer Kunstrichtung, die bewusst auf alle nicht funktionell bedingten Gestaltungselemente verzichtet, stehen im ästhetischen Bereich zwangsläufig nur geringere Gestaltungsmöglichkeiten als anderen Kunstrichtungen offen. Je weniger Gestaltungsmöglichkeiten aber zur Verfügung stehen, desto weniger geht von der Individualität des Schöpfers in das Werk ein: Desto schwächer ist sein Schutz. Dass es für die technische Idee, einen hinterbeinlosen Stuhl aus einem Rohrzug herzustellen, verschiedene Lösungsmöglichkeiten gibt, genügt für die Anerkennung des Kunstwerkcharakters nicht. - "Mart Stam-Stuhl".
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Durch die Form einer Handschrift bedingte Bearbeitung derselben zwecks Herstellung einer flüssigen Verbindung.OGH 4 Ob 142/15h, 23.02.2016
- Die individuelle Erarbeitung einer funktionellen und zweckmäßigen technischen Lösung ohne besonderen ästhetischen Gehalt der Planung, in der kein besonderer künstlerisch‑geistiger Formgedanke zum Ausdruck kommt, ist urheberrechtlich nicht geschützt.OGH 4 Ob 89/11h, 09.08.2011
- Hier: Portraitfoto.OGH 4 Ob 170/07i, 11.03.2008
- Im Souterrain gelegene überdachte Abstellplätze.OGH 4 Ob 98/06z, 20.06.2006
- Technische Lösungen sind urheberrechtlich nicht schutzfähig, mag es für die technische Idee auch verschiedene Lösungsmöglichkeiten geben. Gegenstand des Urheberrechtsschutzes ist nur eine bestimmte Formung des Stoffes.OGH 4 Ob 98/06z, 20.06.2006
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Le Corbusier-chaise-longue.OGH 4 Ob 95/91, 05.11.1991
- Mart-Stam-Stuhl II.OGH 4 Ob 157/89, 19.12.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 4 Ob 101/18h, 11.06.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrhG §1
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