Wie holt das Gericht zu viel ausgezahlte Vorschüsse zurück?
günstig für Kind betrifft Kinder, Obsorgeberechtigte, Unterhaltspflichtige
Wurden Vorschusszahlungen vorläufig zurückgehalten, sollen zu Unrecht ausgezahlte Beträge nach Möglichkeit aus diesen zurückgehaltenen Summen abgedeckt werden. Das Gesetz selbst nimmt auf diese Möglichkeit nicht ausdrücklich Bedacht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Im Fall der Innehaltung von Unterhaltsbeträgen ist die Einbehaltung von zu Unrecht ausbezahlten Beträgen nach Möglichkeit unter Heranziehung der innebehaltenen Beträge anzuordnen. § 19 Abs 1, Schlußteil, UVG nimmt auf die Möglichkeit, über innebehaltene Beträge zu verfügen, nicht Bedacht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Infolge Gefährdung des notwendigen Unterhalts des Kindes keine Einbehaltung.OGH 10 Ob 71/18s, 23.10.2018
- Aus 7 Ob 547/94 ist jedoch nicht abzulesen, es müsse eine solche Einbehaltung jedenfalls, daher - entgegen §19 Abs1 UVG - ohne eine Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes Platz greifen.OGH 1 Ob 145/06i, 11.07.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 71/18s, 23.10.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
UVG §19
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