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Prüft die Behörde von selbst, ob mein Anspruch verjährt ist?

günstig für Insolvenzfonds betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Insolvenzverwalter
Ja. Ob ein Anspruch verjährt oder verfallen ist, wird von Amts wegen wahrgenommen. Niemand muss das eigens einwenden. Verjährte Ansprüche werden daher auch dann nicht aus dem Insolvenzfonds gesichert, wenn sich niemand darauf beruft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.02.2017 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die Verjährung von Ansprüchen ist eine von Amts wegen zu prüfende Anspruchsvoraussetzung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076711 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Genannte Normen

IESG §1 Abs2

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