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Bekomme ich ein Inventar, auch wenn mein Anspruch verjährt wäre?

günstig für Pflichtteilsberechtigter betrifft Pflichtteilsberechtigte, Erben, Notare
Beantragen Sie als Pflichtteilsberechtigter ein Inventar und eine Schätzung, wird nur geprüft, ob Sie überhaupt pflichtteilsberechtigt sind. Ob Ihr Anspruch etwa durch Verjährung erloschen ist, wird dabei nicht geprüft. Diese Frage bleibt einem eigenen Verfahren über den Pflichtteil vorbehalten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Bei Entscheidung über den Antrag des Noterben auf Inventur und Schätzung des Nachlasses ist nur dessen Eigenschaft als Noterbe zu prüfen, nicht aber, ob die Pflichtteilsforderung, etwa durch Verjährung, erloschen ist. Diese Prüfung bleibt dem Prozess über den Pflichtteilsanspruch vorbehalten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013007 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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