Bekomme ich ein Inventar, auch wenn mein Anspruch verjährt wäre?
günstig für Pflichtteilsberechtigter betrifft Pflichtteilsberechtigte, Erben, Notare
Beantragen Sie als Pflichtteilsberechtigter ein Inventar und eine Schätzung, wird nur geprüft, ob Sie überhaupt pflichtteilsberechtigt sind. Ob Ihr Anspruch etwa durch Verjährung erloschen ist, wird dabei nicht geprüft. Diese Frage bleibt einem eigenen Verfahren über den Pflichtteil vorbehalten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Bei Entscheidung über den Antrag des Noterben auf Inventur und Schätzung des Nachlasses ist nur dessen Eigenschaft als Noterbe zu prüfen, nicht aber, ob die Pflichtteilsforderung, etwa durch Verjährung, erloschen ist. Diese Prüfung bleibt dem Prozess über den Pflichtteilsanspruch vorbehalten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dem (bloß) präsumtiven Erben kommt hingegen kein Antragsrecht nach § 165 Abs 1 Z 6 AußStrG zu.OGH 2 Ob 103/25y, 26.06.2025
- Das hat auch dann zu gelten, wenn der Noterbe nicht die Inventarisierung selbst beantragt, sondern im Rahmen seiner Parteistellung (nur) sonstige zulässige Anträge im Zusammenhang mit der Inventarisierung von Nachlassgegenständen stellt (Anträge „über das Inventar“).OGH 2 Ob 183/15y, 29.09.2016
- Es ist auch nicht zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 759 Abs 2 ABGB erfüllt sind.OGH 2 Ob 178/15p, 19.11.2015
- Wer auf seinen Pflichtteil verzichtet hat, hat kein Recht auf Inventur und Schätzung des Nachlasses, da er nicht mehr Noterbe ist, auch wenn der Erblasser ihn nachträglich testamentarisch bedacht hat.OGH 10 Ob 35/14s, 17.06.2014
- Die Eigenschaft als Noterbe ist demnach losgelöst von der Frage des tatsächlichen materiellen Bestands des Pflichtteilsanspruchs zu prüfen.OGH 7 Ob 212/13x, 11.12.2013
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- Diese Auffassung ist auf den Fall eines beschränkten Erb‑ und Pflichtteilsverzichts jedenfalls dann zu übertragen, wenn die Auslegung dieses Vertrags nicht völlig zweifelsfrei ist und geltend gemacht wird, dieser Verzicht umfasse nicht nachträglich getätigte Investitionen in eine Liegenschaft.OGH 6 Ob 205/12h, 16.11.2012
- Dies gilt auch für den Einwand, die Pflichtteilsforderung sei bereits zwischen dem Erben und der Noterbin außergerichtlich verglichen worden.OGH 9 Ob 126/03z, 22.10.2003
- Das Recht auf Inventarisierung steht dem Noterben ohne weitere Voraussetzungen zu. Das Gericht hat daher nicht zu prüfen, ob die Forderung materiell zu Recht besteht.OGH 6 Ob 8/02y, 16.05.2002
- Das Recht auf Inventarisierung kann weder durch Zweckmäßigkeitserwägungen noch durch Kostenaspekte eingeschränkt werden.OGH 7 Ob 71/01v, 18.04.2001
- Das gilt auch im Falle einer vom Erblasser ausgesprochenen Enterbung, betrifft doch deren Rechtswirksamkeit gleichermaßen das - einer Prüfung im Prozessweg vorbehaltene - materielle Pflichtteilsrecht.OGH 4 Ob 539/95, 11.07.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013007 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 2 Ob 96/24t, 25.06.2024, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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