Muss ich melden, was das Gericht ohnehin schon weiß?
günstig für Obsorgeberechtigter betrifft Obsorgeberechtigte, Eltern, Kinder
Nein. Kennt das Gericht den Grund für eine Herabsetzung oder Einstellung bereits, besteht insoweit keine Mitteilungspflicht mehr.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 28.07.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Hat das Gericht vom Herabsetzungsgrund bzw Einstellungsgrund bereits Kenntnis, besteht keine Mitteilungspflicht mehr.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076795 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 10 Ob 26/20a, 28.07.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
UVG §21
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