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Hafte ich, wenn ich eine Änderung nicht gemeldet habe?

günstig für Obsorgeberechtigter betrifft Obsorgeberechtigte, Eltern, Kinder, Jugendwohlfahrtsträger
Nein, nicht allein deshalb. Ersetzen müssen Sie nur das, was gerade wegen der unterbliebenen Mitteilung ausgezahlt wurde. Fehlt dieser Zusammenhang, trifft Sie keine Ersatzpflicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 28.07.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Verletzung der Mitteilungspflicht begründet nur dann Ersatzpflicht nach § 22 Abs 1 UVG, wenn dadurch die Gewährung der Vorschüsse veranlasst worden ist, diese Verletzung daher für die Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse kausal war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076773 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

UVG §21; UVG §22 Abs1

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