Muss ich für den Unterhaltsvorschuss alles selbst nachweisen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dennoch gilt grundsätzlich der Untersuchungsgrundsatz des § 16 AußStrG.OGH 10 Ob 30/20i, 13.10.2020
- Hier: In Rumänien erzielbares Einkommen der Unterhaltsschuldnerin und deren Anspannbarkeit, wenn der Unterhaltsbemessung früher in Österreich erzieltes Einkommen zugrunde gelegt wurde.OGH 10 Ob 30/19p, 07.05.2019
- Grundsätzlich muss das Kind konkrete Umstände, die für die Aussichtslosigkeit sprechen, bereits im Antrag darlegen.OGH 10 Ob 24/17b, 18.07.2017
- Eine Antragsüberprüfung durch das Gericht ist nur ausnahmsweise vorgesehen, nämlich dann, wenn eine unvollständige Erklärung nicht ausreicht oder die an sich schlüssige Erklärung aufgrund der Aktenlage Zweifel erweckt.OGH 10 Ob 49/09t, 29.09.2009
- Das Verfahren soll ohne weitwendige Ermittlungen abgewickelt werden.OGH 4 Ob 175/98h, 14.07.1998
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- Für negative Anspruchsvoraussetzungen, wie etwa die Erfolglosigkeit der Exekution, wird im allgemeinen die Glaubhaftmachung durch eine Erklärung des Vertreters des Kindes ausreichen.OGH 9 Ob 308/97b, 01.10.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0088823 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 15.
- OGH 10 Ob 66/25s, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 31/22i, 13.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 22/20p, 13.10.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 10 Ob 24/17b, 18.07.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
UVG §4 Z1; UVG §7 Abs1 Z1; UVG §11 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einer einstweiligen Verfügung prüft das Gericht nur innerhalb dessen, was die antragstellende Partei selbst behauptet hat. Es sammelt nicht von sich aus weiteres Material und dringt auch nicht auf ergänzendes Vorbringen. Was Sie nicht vorbringen, bleibt unberücksichtigt.
Das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse können vorläufig nur über die eigens dafür vorgesehene Bestimmung gesichert werden, nicht über die Regeln zum Schutz vor Gewalt. Sie müssen daher eine entsprechende Gefährdung glaubhaft machen.