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Ist meine ganze Abfertigung gesichert, wenn die Firma pleitegeht?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber, Insolvenzverwalter
Ja, die Abfertigung wird als solche erfasst. Seit der Änderung im Jahr 1993 gilt das auch für freiwillig vereinbarte Beträge, die über das gesetzliche Ausmaß hinausgehen. Sie werden nicht mehr wie sonstige Entgeltansprüche begrenzt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.02.2018 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Aufgrund der durch die Novelle BGBl 1993/817 neu geschaffenen Bestimmung des Abs 4 a sollte der Abfertigungsanspruch generell erfaßt werden und nicht etwa freiwillig vereinbarte über das gesetzliche Ausmaß hinausgehende Ansprüche als sonstige Entgeltansprüche weiterhin nach der Bestimmung des § 1 Abs 3 Z 4 IESG begrenzt sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076826 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Genannte Normen

IESG §1 Abs3 Z2; IESG §1 Abs3 Z4; IESG §1 Abs4a; IESG idF IESGNov 1997 §3 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Abfertigung beim Wechsel in den Vorstand

Ja, eine solche Vereinbarung ist zulässig. Die Abfertigung aus dem bisherigen Angestelltenverhältnis wird dann nicht ausbezahlt; dafür werden die früheren Zeiten später mitgerechnet und nach dem höheren Vorstandsbezug bemessen. Insgesamt stehen Sie damit nicht schlechter.

günstig für Arbeitgeber Gewinnbeteiligung und Abfertigung

Für die Höhe der Abfertigung zählt eine Gewinnbeteiligung nur dann mit, wenn sie Ihnen für das letzte Jahr vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zusteht. Wird in diesem Zeitraum bloß eine Gewinnbeteiligung aus einem früheren Jahr ausbezahlt, erhöht das die Abfertigung nicht.

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