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Zahlt der Insolvenzfonds auch meine vereinbarte längere Kündigungsfrist?

günstig für Insolvenzfonds betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber, Insolvenzverwalter
Nein. Gesichert sind Ansprüche längstens bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfrist. Eine vertraglich vereinbarte längere Frist erhöht den gesicherten Betrag nicht. Diese Grenze wirkt aber nur dort, wo die Berechnung überhaupt an Kündigungsfristen anknüpft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 27.06.2019 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Da § 3 Abs 3 IESG das Ausmaß der gesicherten Ansprüche längstens für die Zeit bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen beschränkt, können auch mittelbar oder unmittelbar vertraglich vereinbarte Verlängerungen der Kündigungsfrist an sich keine anspruchserhöhende Berücksichtigung finden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077437 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

IESG §3 Abs3

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