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Nach welchem Recht wird eine ausländische Gesellschaft beurteilt?

betrifft Unternehmer, Gesellschafter, Gläubiger
Für alle Fragen, die das Leben einer Gesellschaft begleiten, gilt das Recht ihres Sitzes. Dazu gehören Satzung und Satzungsänderung, die Organe und ihre Stellung nach innen und außen, ihre Aufgaben und Haftung, Geschäftsführung und Vertretungsmacht sowie die Rechts- und Handlungsfähigkeit. Ist eine Gesellschaft nach dem Recht ihres Gründungsstaates erloschen, gilt das in der ganzen Europäischen Union.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (15 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1990)

Dem "Sitzrecht" unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation; das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, ihre Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077060 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Genannte Normen

IPRG §10; IPRG §12

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