Nach welchem Recht wird eine ausländische Gesellschaft beurteilt?
betrifft Unternehmer, Gesellschafter, Gläubiger
Für alle Fragen, die das Leben einer Gesellschaft begleiten, gilt das Recht ihres Sitzes. Dazu gehören Satzung und Satzungsänderung, die Organe und ihre Stellung nach innen und außen, ihre Aufgaben und Haftung, Geschäftsführung und Vertretungsmacht sowie die Rechts- und Handlungsfähigkeit. Ist eine Gesellschaft nach dem Recht ihres Gründungsstaates erloschen, gilt das in der ganzen Europäischen Union.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (15 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1990)
Dem "Sitzrecht" unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation; das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, ihre Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Frage nach der Mitgliedschaft (Gesellschafterstellung) bei einer GmbH.OGH 6 Ob 167/17b, 28.02.2018
- Das in Österreich gelegene Vermögen einer erloschenen Limited ist einer juristischen Person, die man als „Restgesellschaft“ bezeichnen könnte, zuzuweisen, wobei zu klären ist, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht oder bestand, im englischen Register die Wiedereintragung zu erwirken.OGH 6 Ob 178/14s, 19.03.2015
- Ist eine Gesellschaft nach dem für sie maßgeblichen Recht des Gründungsstaates erloschen, so ist dieser Status überall in der Europäischen Union verbindlich.OGH 6 Ob 178/14s, 19.03.2015
- Dem „Sitzrecht“ unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation und damit auch Fragen der wirksamen Formwandlung, der Verschmelzung und der gesellschaftsrechtlich relevanten Vermögensübertragung.OGH 9 Ob 68/13k, 25.03.2014
- Dem „Sitzrecht" unterliegen alle Fragen, welche die Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffen.OGH 2 Ob 238/07z, 14.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077060 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 6 Ob 220/20a, 25.11.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
IPRG §10; IPRG §12
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