Nach welchem Recht besteht eine ausländische Einrichtung rechtlich?
betrifft Erben, Vertragspartner, Unternehmer, Gläubiger
Ob eine ausländische Einrichtung rechtlich entstanden ist und ob sie noch besteht, richtet sich nach dem Recht des Ortes, an dem sie ihren Sitz hat. Österreichische Gerichte beurteilen das also nicht nach österreichischem Recht.
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Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Die Frage des Entstehens und des Erlöschens der Rechtsfähigkeit ausländischer Institutionen - hier: Landesinstitut zur Unterstützung der Blinden, Landesheim für verkrüppelte Kinder, beide in Budapest - ist nach dem am Orte ihres Sitzes geltenden Recht zu beurteilen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009159 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 103/19m, 27.11.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 26
- ABGB § 33 · Rechte der Fremden
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