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Nach welchem Recht richten sich die Organe einer ausländischen Gesellschaft?

betrifft Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertragspartner
Für eine Gesellschaft gilt das Recht des Staates, in dem sie ihren Sitz hat. Danach richten sich ihre innere und äußere Ordnung, ihre Satzung und deren Änderung, ihre Organe, deren Bestellung und Abberufung sowie deren Aufgaben, Haftung und Vertretungsmacht. Die Regel über die gewillkürte Vertretung erfasst alle Vertretungsformen, die weder gesetzlich noch organschaftlich sind.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. § 49 IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077038 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Genannte Normen

IPRG §10; IPRG §12; IPRG §49

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