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Schützt mich das Fotorecht auch vor Schaden am Ruf meiner Firma?

günstig für Lichtbildhersteller betrifft Fotografen, Unternehmer, Abgebildete
Die Schutzvorschrift für Lichtbilder dient dem Schutz geistiger Interessen. Damit sind nicht nur ideelle Interessen gemeint, sondern auch geschäftliche, etwa die Wahrung des guten Rufs eines Unternehmens.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

§ 74 Abs 3 UrhG ist eine Vorschrift zum Schutz geistiger Interessen. Damit sind nicht nur ideelle, sondern auch kommerzielle Interessen - wie die Wahrung des Rufes eines Unternehmens - gemeint.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077160 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

UrhG §74 Abs3

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