Zum Inhalt springen

Wer gilt als Beauftragter eines Unternehmens?

betrifft Unternehmer, Vereine, Auftragnehmer, Urheber
Der Begriff des Beauftragten ist im weitesten Sinn zu verstehen. Dazu zählt jeder, der nicht angestellt ist, aber aufgrund einer anderen Rechtsbeziehung dauernd oder vorübergehend für ein Unternehmen tätig wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Der Ausdruck "Beauftragter" in den §§ 81 und 88 UrhG ist im weitesten Sinne zu verstehen. Zu den Beauftragten gehört jeder, der ohne in einem Dienstverhältnis zu stehen, auf Grund eines anderen Rechtsverhältnisses dauernd oder vorübergehend für ein Unternehmen tätig ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

UrhG §81; UrhG §88

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Beauftragter eines Unternehmens
Schadenersatz · Begriff der Hilfsperson
Wettbewerb · Haftung für Beauftragte und Geschäftspartner
Arbeitsrecht · Regelmäßige Arbeit im freien Dienstverhältnis
Schadenersatz · Einmaliges Versagen und Untüchtigkeit