Wer gilt als Beauftragter eines Unternehmens?
betrifft Unternehmer, Vereine, Auftragnehmer, Urheber
Der Begriff des Beauftragten ist im weitesten Sinn zu verstehen. Dazu zählt jeder, der nicht angestellt ist, aber aufgrund einer anderen Rechtsbeziehung dauernd oder vorübergehend für ein Unternehmen tätig wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Der Ausdruck "Beauftragter" in den §§ 81 und 88 UrhG ist im weitesten Sinne zu verstehen. Zu den Beauftragten gehört jeder, der ohne in einem Dienstverhältnis zu stehen, auf Grund eines anderen Rechtsverhältnisses dauernd oder vorübergehend für ein Unternehmen tätig ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein im Hobbybereich nicht angestellter Spieler und einfaches Vereinsmitglied kann nicht ohne Weiteres mit einem "Bediensteten oder Beauftragten" gleichgesetzt werden.OGH 4 Ob 142/24x, 21.01.2025
- Radiounternehmen im Rahmen des erteilten Werkauftrages.OGH 4 Ob 76/94, 28.06.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 142/24x, 21.01.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UrhG §81; UrhG §88
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