Bin ich Angestellter, weil ich regelmäßig für dieselbe Firma arbeite?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021749 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 9 ObA 43/20v, 25.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 40/16x, 24.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie den Ablauf Ihrer Arbeit selbst regeln und jederzeit ändern können; dann fehlt die persönliche Abhängigkeit und die Bindung an Weisungen, die ein echtes Arbeitsverhältnis prägt. Sachliche Vorgaben, die nur den Gegenstand der Leistung abgrenzen, sprechen nicht dagegen, persönliche Weisungen über die Art Ihrer Arbeit dagegen schon. Müssen Sie Ihre Arbeitskraft laufend bereithalten und werden monatlich entlohnt, spricht das für ein echtes Arbeitsverhältnis.
Das kann sein. Wird Ihre Arbeit in einem organisierten Betrieb erbracht und sind Sie in dessen Ordnung eingegliedert, kann schon die Bindung an bestimmte sachliche Vorgaben zusammen mit einer Sie voll beanspruchenden Beschäftigung genügen. Dann liegt persönliche Abhängigkeit und damit ein Arbeitsverhältnis vor.