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Welches Recht gilt für die Aufteilung nach einer Ehe mit Auslandsbezug?

betrifft Ehegatten mit Auslandsbezug, geschiedene Ehegatten
Die Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung, insbesondere die Zuweisung der Ehewohnung, richtet sich nach der Kollisionsregel für die Wirkungen der Ehe. Diese Regel bestimmt, welche Rechtsordnung auf die Aufteilung anzuwenden ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Die nacheheliche Vermögensaufteilung - namentlich die Zuweisung der Ehewohnung - ist der Kollisionsnorm der § 20 IPRG zu unterstellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077270 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

EheG §81 ff; IPRG §20

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