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Welches Gericht teilt unser Vermögen, wenn wir im Ausland leben?

betrifft Ehegatten, Geschiedene, Auslandsösterreicher
Für die Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung gilt die europäische Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen nicht; die Zuständigkeit richtet sich nach anderen Regeln. Davon zu unterscheiden ist eine Schadenersatzklage eines Ehegatten gegen den anderen, etwa wegen Detektivkosten.

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Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 17.02.2016 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2010)

Der nacheheliche Aufteilungsanspruch unterfällt nicht der EuGVVO.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EheG §81; Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art1; Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art1 Abs2 lita

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