Kann ich mir meinen Urlaub auszahlen lassen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das gilt auch nach deutschem Recht.OGH 2 Ob 130/20m, 05.08.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125030 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 2 Ob 130/20m, 05.08.2021
- OGH 2 Ob 63/18f, 25.04.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrlG §2; UrlG §6
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Vereinbarung, mit der Sie Ihren Urlaub gegen Geld ablösen, ist ungültig. Auf diese Ungültigkeit können sich sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber berufen. Bereits gezahlte Urlaubsablösen kann der Arbeitgeber aber nicht zurückfordern, solange Sie nicht doch auf dem Urlaubsverbrauch bestehen.
Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld gebühren nicht für Zeiten, in denen Ihr Arbeitgeber Ihnen kein Entgelt schuldet. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.