Nützt die Veröffentlichung, wenn mein Bild in falschem Zusammenhang stand?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung eines Lichtbildes ohne das Posting in einem sozialen Netzwerk, durch das der Kontext der Verletzungshandlung dargelegt wird.OGH 4 Ob 213/24p, 25.02.2025
- An der bloßen Information der Öffentlichkeit über die Widerrechtlichkeit der Veröffentlichung eines Bildnisses besteht kein berechtigtes Interesse. Ein Veröffentlichungsbegehren ist aber dann gerechtfertigt, wenn sich aus der zu veröffentlichenden Unterlassungsverpflichtung (zusätzlich zur widerrechtlichen Veröffentlichung eines Lichtbilds) der konkrete Zusammenhang zu einer Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten oder aber zu einer persönlichkeitsverletzenden Aussage in einem Bildbegleittext ergibt und durch die Veröffentlichung auch über diesen Verletzungszusammenhang aufgeklärt wird.OGH 4 Ob 107/18s, 17.07.2018
- Die Urteilsveröffentlichung muss geeignet sein, falsche Eindrücke zu beseitigen, die durch die Veröffentlichung entstanden sind.OGH 4 Ob 153/11w, 28.02.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077343 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 4 Ob 213/24p, 25.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 118/24g, 08.10.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrhG §85 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wollen Sie wegen der Veröffentlichung Ihres Bildes eine Entschädigung, müssen Sie konkret schildern, worin die besonders empfindliche Kränkung liegt. Die allgemeine Formel, das Begehren werde auf alle denkbaren Rechtsgründe gestützt, ersetzt dieses Vorbringen nicht.
Nein. Die Ermächtigung, das Urteil auf Kosten der Gegenseite zu veröffentlichen, gibt es nur, wenn Sie mit Ihrer Klage gegen unlauteren Wettbewerb durchdringen. Ziehen Sie Ihr Unterlassungsbegehren zurück, ohne ein anderes an dessen Stelle zu setzen, entfällt auch die Veröffentlichung.