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Wann verletzt ein veröffentlichtes Foto meine Interessen?

betrifft Abgebildete, Medien, Fotografen
Ob durch die Veröffentlichung eines Bildes Ihre berechtigten Interessen verletzt werden, wird nicht nach Ihrem persönlichen Empfinden beurteilt. Maßgeblich ist, ob die von Ihnen geltend gemachten Interessen bei sachlicher Prüfung des Einzelfalls schützenswert sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (81 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Bei der Prüfung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, ist darauf abzustellen, ob die geltend gemachten Interessen des Abgebildeten bei objektiver Prüfung des einzelnen Falles als schutzwürdig anzusehen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 29 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078088 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 81.

Genannte Normen

UrhG §78

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