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Zahlt der Fonds auch eine kurz vor der Pleite vereinbarte Erhöhung?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Insolvenzverwalter
Die Regel soll verhindern, dass kurz vor der Insolvenz überhöhte und im Betrieb unübliche Löhne zu Lasten des Fonds vereinbart werden. Eine Vereinbarung in den letzten sechs Monaten ist trotzdem gedeckt, wenn sie entweder im Betrieb üblich ist oder wenn es einen sachlichen Grund dafür gibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Zielrichtung des § 1 Abs 3 Z 2 IESG ist es, zu verhindern, dass kurz vor Konkurseröffnung überhöhte, nicht betriebsübliche Entgeltansprüche zu Lasten des Insolvenz-Ausfallgeldfonds vereinbart werden. Eine in der 6-Monatsfrist gelegene Vereinbarung kann also sowohl dadurch gerechtfertigt werden, dass sie betriebsüblich ist als auch dadurch, dass eine „sachliche Rechtfertigung" vorliegt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120260 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

IESG §1 Abs3 Z2

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