Welches Recht gilt, wenn meine Versicherung für mich zahlt?
betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Geschädigte, Schädiger
Zahlt ein Dritter, etwa eine Versicherung, die Schuld eines anderen, geht die Forderung von Gesetzes wegen auf ihn über. Ob und in welchem Umfang das geschieht, richtet sich nach dem Recht, das das Verhältnis zwischen dem bisherigen Gläubiger und dem Zahler bestimmt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 29.01.2019 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Für die Voraussetzungen und dem Umfang der Legalzession einer Forderung kraft Befriedigung des Gläubigers ist die das Innenverhältnis zwischen dem bisherigen Gläubiger und dem ihn befriedigenden Dritten beherrschende Rechtsordnung maßgebend. (Hier gemäß § 38 Abs 2 IPRG: § 67 VersVG, § 6 DHG).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Art 15 Rom I‑VO.OGH 4 Ob 40/13f, 18.06.2013
- Der gesetzliche Übergang von Forderungen mit außervertraglicher Grundlage ist nach dem Zessionsgrundstatut zu beurteilen.OGH 2 Ob 112/10z, 22.06.2011
- Ein gesetzlicher Forderungsübergang dem Sachrecht jener Rechtsordnung unterstellt, die die Leistungspflicht des Drittzahlers verfügt und damit den Zessionsgrund geliefert hat.OGH 2 Ob 216/97x, 26.05.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077439 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 4 Ob 175/18s, 29.01.2019, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
IPRG §45
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