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Welches Recht gilt, wenn meine Versicherung für mich zahlt?

betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Geschädigte, Schädiger
Zahlt ein Dritter, etwa eine Versicherung, die Schuld eines anderen, geht die Forderung von Gesetzes wegen auf ihn über. Ob und in welchem Umfang das geschieht, richtet sich nach dem Recht, das das Verhältnis zwischen dem bisherigen Gläubiger und dem Zahler bestimmt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 29.01.2019 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Für die Voraussetzungen und dem Umfang der Legalzession einer Forderung kraft Befriedigung des Gläubigers ist die das Innenverhältnis zwischen dem bisherigen Gläubiger und dem ihn befriedigenden Dritten beherrschende Rechtsordnung maßgebend. (Hier gemäß § 38 Abs 2 IPRG: § 67 VersVG, § 6 DHG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077439 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

IPRG §45

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