Welches Recht gilt, wenn ein Versicherer meine Forderung übernimmt?
betrifft Versicherung, Geschädigte, Schuldner, Gläubiger
Es gilt jenes Recht, aus dem sich die Zahlungspflicht des Dritten ergibt. Geht eine Forderung kraft Gesetzes auf denjenigen über, der für einen anderen gezahlt hat, richtet sich das nach der Rechtsordnung, die diese Zahlungspflicht angeordnet hat. Sie liefert den Grund für den Übergang der Forderung.
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Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 29.01.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Ein gesetzlicher Forderungsübergang ist nach Art 15 Rom I‑VO dem Zessionsgrundstatut unterstellt, also jener Rechtsordnung, die die Leistungspflicht des Drittzahlers verfügt und damit den Zessionsgrund geliefert hat.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129065 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 175/18s, 29.01.2019, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
Rom I-VO Art15
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