Welches Recht gilt, wenn eine ausländische Kasse meinen Schaden ersetzt?
betrifft Geschädigte, Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber, Unterhaltsberechtigte
Ob und auf wen eine Forderung von Gesetzes wegen übergeht, richtet sich nach jener Rechtsordnung, die die Leistungspflicht des zahlenden Dritten anordnet. Diese bestimmt auch, wer die Forderung erwirbt. Für die übrigen Fälle des Ausgleichs, wenn ein Dritter pflichtgemäß den Gläubiger befriedigt, gilt dasselbe.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 08.04.2020 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ein gesetzlicher Forderungsübergang wird nach herrschender Meinung dem Sachrecht jener Rechtsordnung unterstellt, die die Leistungspflicht des Drittzahlers verfügt und damit den Zessionsgrund geliefert hat. Die Person des Legalzessionars bleibt dem maßgeblichen Zessionsgrundstatut überlassen. In gleicher Weise wie die Legalzession sind auch die übrigen privatrechtlichen Fälle des Ausgleichs für pflichtgemäße Gläubigerbefriedigung durch Dritte zu behandeln.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Art 15 EuUVO iVm Art 10 HUP.OGH 7 Ob 143/16d, 28.09.2016
- Hier: Übergang des Ersatzanspruchs auf den Dienstgeber durch die Lohnfortzahlung.OGH 2 Ob 227/15v, 19.01.2016
- Hier: Art 15 Rom I‑VO.OGH 4 Ob 40/13f, 18.06.2013
- Bei Legalzessionen ist die Übertragbarkeit nach dem Zessionsgrundstatut zu beurteilen.OGH 2 Ob 27/12b, 20.09.2012
- Der gesetzliche Übergang von Forderungen mit außervertraglicher Grundlage ist nach dem Zessionsgrundstatut zu beurteilen.OGH 2 Ob 112/10z, 22.06.2011
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Der Unterhaltsanspruch der Klägerin ist gemäß dem Personalstatut nach österreichischem Recht zu beurteilen, die Voraussetzungen und der Inhalt der Legalzession an den deutschen Sozialhilfeträger dagegen nach deutschem Recht.OGH 3 Ob 25/07h, 22.02.2007
- Die Legalzession auf Sozialversicherungsträger unterliegt dem Sachrecht jener Rechtsordnung, die die Leistungspflicht des Sozialversicherungsträger verfügt und damit den Zessionsgrund geliefert hat (Zessionsgrundstatut) untersteht.OGH 2 Ob 16/05z, 02.03.2006
- Übergang der Schadenersatzansprüche der niederländischen Unfallbeteiligten auf den klagenden niederländischen Sozialversicherungsträger ist nach niederländischem Recht zu prüfen.OGH 2 Ob 170/05x, 19.12.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083638 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 3 Ob 33/20d, 08.04.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 175/18s, 29.01.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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