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Welches Recht gilt, wenn eine ausländische Kasse meinen Schaden ersetzt?

betrifft Geschädigte, Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber, Unterhaltsberechtigte
Ob und auf wen eine Forderung von Gesetzes wegen übergeht, richtet sich nach jener Rechtsordnung, die die Leistungspflicht des zahlenden Dritten anordnet. Diese bestimmt auch, wer die Forderung erwirbt. Für die übrigen Fälle des Ausgleichs, wenn ein Dritter pflichtgemäß den Gläubiger befriedigt, gilt dasselbe.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 08.04.2020 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Ein gesetzlicher Forderungsübergang wird nach herrschender Meinung dem Sachrecht jener Rechtsordnung unterstellt, die die Leistungspflicht des Drittzahlers verfügt und damit den Zessionsgrund geliefert hat. Die Person des Legalzessionars bleibt dem maßgeblichen Zessionsgrundstatut überlassen. In gleicher Weise wie die Legalzession sind auch die übrigen privatrechtlichen Fälle des Ausgleichs für pflichtgemäße Gläubigerbefriedigung durch Dritte zu behandeln.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083638 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

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