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Welches Landesrecht gilt, wenn jemand meinen Anspruch übernimmt?

betrifft Geschädigte, Versicherer, Sozialversicherungsträger, Schädiger
Hier sind zwei Rechtsordnungen zu trennen. Ob und wie ein Anspruch von Gesetzes wegen auf einen anderen übergeht, richtet sich nach dem Recht jenes Verhältnisses, das den Zahler zur Leistung verpflichtet. Ob der Anspruch überhaupt besteht und ob er verjährt ist, richtet sich dagegen nach dem Recht des Anspruchs selbst.

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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 19.09.2019 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Bei Beurteilung der Legalzession einer Ersatzforderung ist zwischen dem für den Anspruch maßgeblichen Schuldstatut und dem für die Zession maßgeblichen Recht (Zessionstatut) zu unterscheiden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045258 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Genannte Normen

ABGB §37 A; ABGB §37 C1; ABGB §37 K

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