Verfällt mein Urlaub, wenn ich bis zum Schluss krank war?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Linz 2005 iVm OÖ Statutargemeinden-BedienstetengesetzOGH 9 ObA 32/24g, 26.06.2024
- Hier: Zu § 28 Abs 8 G‑VBG: Bejahung des Verfalls des Ersatzanspruchs für Urlaub aus früheren Urlaubsjahren im Hinblick auf die ausdrücklichen Regelungen des Landesgesetzgebers. Es liegt eine Situation vor, in dem es der Arbeitnehmer selbst war, der durch die von ihm gewünschte Gestaltung seines Rechtsverhältnisses auf die sofortige Entstehung eines Abfindungsanspruchs für den angesammelten Urlaub verzichtet und damit für den Fall einer länger andauernden Karenzierung den möglichen Verfall von Ansprüchen in Kauf genommen hat.OGH 8 ObA 37/19b, 16.12.2019
- Hier: § 62 Abs 7 letzter Satz NÖ LBG ordnet die Anwendung der mit „Unterbrechung der Verjährung“ überschriebenen Vorschrift des § 1497 ABGB an und statuiert (nur) zusätzlich, dass „die Geltendmachung eines Anspruches im Verwaltungsverfahren einer Klage gleichzuhalten ist.OGH 8 ObA 55/18y, 24.10.2018
- Ein Heranziehen der allgemeinen Regelungen des ABGB über die Hemmung von Verjährungs- und Verfallsfristen kommt im Hinblick auf den Umstand, dass in der VBO Wien keine Regelung dahingehend getroffen wurde, dass eine Karenzierung nach § 34 VBO Wien den Verfall des offenen Erholungsurlaubs hindern soll, nicht in Betracht.OGH 8 ObA 24/09a, 22.10.2009
- Hier: Zu § 25 Abs 3 VBO Wien.OGH 8 ObA 24/09a, 22.10.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120265 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 9 ObA 32/24g, 26.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 55/18y, 24.10.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
NÖ LBG §62; Tir VBG §60
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Urlaubsvereinbarung kann auch stillschweigend zustande kommen. Werden Sie während einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten dienstfrei gestellt, liegt darin ein Angebot Ihres Arbeitgebers auf Urlaubsvereinbarungen, das Sie ausdrücklich oder durch Ihr Verhalten annehmen können; eine ausdrückliche Aufforderung ist nicht nötig. Für Resturlaub aus früheren Jahren, den Sie trotz Zumutbarkeit nicht verbraucht haben, gibt es keine Abfindung.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, bevor ein neues Arbeitsjahr beginnt, kann kein neues Arbeitsjahr mehr zu laufen beginnen. Auch bei weiter andauerndem Krankenstand entsteht dann kein neuer Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts.