Kann ich gegen einen Konkurrenten ohne Gewerbeschein vorgehen?
günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsumenten
Für die Frage, ob jemand am Geschäftsleben teilnimmt und ob ein Wettbewerbsverhältnis besteht, kommt es nicht darauf an, ob er die nötige Gewerbeberechtigung hat. Entscheidend ist allein, was tatsächlich geschieht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Die Frage der gewerberechtlichen Befugnis ist für die Beurteilung der Teilnahme am geschäftlichen Verkehr und für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses ohne Bedeutung. Diese Teilnahme am Verkehr ist allein faktisch zu beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- SchachtbodenOGH 4 Ob 331/87, 05.05.1987
- ThermoserviceOGH 4 Ob 314/82, 04.05.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077586 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 ObA 25/22t, 18.07.2022, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
UWG §1 C3; UWG §1 C4
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