Ist mein Vertrag ungültig, wenn der Betrieb keine Gewerbeberechtigung hat?
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Nein. Fehlt einem Vertragspartner die behördliche Bewilligung oder die Konzession für sein Gewerbe, wird der Vertrag dadurch allein nicht ungültig. Auch eine unterlassene Anzeige an die Gewerbebehörde ändert daran nichts. Die Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften berührt weder die Unternehmereigenschaft noch die Gültigkeit des Geschäfts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 13.12.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Rechtsgeschäfte, die eine behördliche Bewilligung benötigen, können, insbesondere bei konzessionspflichten Gewerben, nicht ohne weiteres und von vornherein bei Fehlen einer Konzession als ungültig angesehen werden.
Die Unterlassung der im § 56 Abs. 6 GewO. vorgeschriebenen Anzeige kann nicht die weittragende Folge der privatrechtlichen Ungültigkeit von Geschäften nach sich ziehen, die im Rahmen des nicht zur Fortführung angemeldeten Gewerbes geschlossen wurden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Fehlen der von einem Vertragspartner für den Geschäftsabschluß zu fordernden gewerberechtlichen Bewilligung macht das Rechtsgeschäft nicht ungültig (vgl SZ 32/140; MietSlg 22.117).OGH 5 Ob 479/97w, 16.12.1997
- Die Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften berührt weder die Unternehmereigenschaften noch die Gültigkeit eines mit einem Unternehmen geschlossenen Vertrages.OGH 8 Ob 45/85, 13.02.1986
- Getränkeautomat.OGH 8 Ob 504/79, 14.09.1979
- Hier fehlt verwaltungsbehördliche Genehmigung der Aufstellung eines Spielautomaten.OGH 7 Ob 92/70, 24.06.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016765 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 Ob 112/23p, 13.12.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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