Wer gilt als Unternehmer und darf Konkurrenten klagen?
günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Vereine, Mitbewerber
Der Begriff des Unternehmers ist im Wettbewerbsrecht weit zu verstehen. Er erfasst jede selbständige Tätigkeit, die auf Erwerb gerichtet ist oder sonst wirtschaftlichen Zwecken dient. Ob das Gewerbe befugt ausgeübt wird, spielt für das Klagerecht keine Rolle.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Es entspricht dem Zweck des UWG die Worte "Unternehmer" und "Unternehmen" immer im weiteren Sinn zu verstehen. Der Begriff des Unternehmers umfasst jede selbständige betriebene Tätigkeit, die auf Erwerb gerichtet ist oder die ohne Erwerbszwecke zu verfolgen, doch wirtschaftlichen Zwecken dient. Für die Aktivlegitimation nach § 14 UWG kommt es nicht auf die befugte Ausübung des Gewerbebetriebes an.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wer nur mit seinem Kapital an einem in Wettbewerb stehenden Unternehmen beteiligt ist, übt keine selbständige Tätigkeit aus; er tritt vielmehr entweder gar nicht oder allenfalls als Vertreter (Organ, Prokurist und dgl) des Unternehmensträgers auf.OGH 4 Ob 294/01s, 29.01.2002
- Ein Selbständiger bleibt auch dann Unternehmer im Sinne des § 14 UWG, wenn er nur in einem fixen Werkvertragsverhältnis zu einem oder wenigen Kunden steht.OGH 4 Ob 106/92, 23.02.1993
- Die von Baumbach-Hefermehl vertretene Auffassung, daß es für die Unternehmereigenschaft genüge, stiller Gesellschafter (173 RdZ 200 EinlUWG) oder Kommanditist (1115 RdZ 12 zu § 13 dUWG) zu sein, kann jedenfalls nicht geteilt werden.OGH 4 Ob 143/90, 23.10.1990
- Hier: Für Herausgeber Unternehmereigenschaft verneint.OGH 4 Ob 63/89, 23.05.1989
- Fremdenverkehrsverband.OGH 4 Ob 353/80, 08.07.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079597 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 20.
- OGH 8 ObA 25/22t, 18.07.2022, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
UWG §14 B2
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