Muss der Gegner Wettbewerb bezwecken, damit ich klagen kann?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Berichterstattung über ein Krankenhaus eines Bundeslands, welches selbst auch Medien vertreibt. Geschäftlicher Verkehr verneint.OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025
- Hier: Förderung fremden Wettbewerbs durch Werbung des beklagten Fachverbandes für seine Mitgliedsunternehmen bejaht.OGH 4 Ob 129/15x, 17.11.2015
- Hier: "PR-Ethik-Rat" zeigt mit seiner Rüge seiner Meinung nach bedenkliche PR-Aktivitäten auf - wettbewerbsfremde Zielsetzungen überwiegen.OGH 4 Ob 74/15h, 19.05.2015
- Hier: Ziel des beklagten Vereins liegt nicht in der Förderung eigenen oder fremden Wettbewerbs, sondern in der Selbstkontrolle der österreichischen Printmedien.OGH 4 Ob 73/15m, 19.05.2015
- Hier: Förderung fremden Wettbewerbs durch den Verein für Konsumenteninformation aufgrund dessen Energieanbieterwechselkampagne verneint. Die aus einem Produktvergleich resultierende faktische Förderung des Testsiegers ist durchaus mit den positiven Effekten der Energieanbieterwechselkampagne für den Bestbieter zu vergleichen.OGH 4 Ob 7/15f, 17.02.2015
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Förderung eigenen und fremden Wettbewerbs durch die Veröffentlichung eines Artikels eines Rechtsanwalts in einer Werbebroschüre, der darauf gerichtet war, die Adressaten zur Inanspruchnahme einer schriftlichen Abhandlungspflege zu bewegen.OGH 4 Ob 94/14y, 24.06.2014
- Hier: Förderung fremden Wettbewerbs durch die Herausgabe der Media-Analyse durch den beklagten Verein bejaht.OGH 4 Ob 76/12y, 10.07.2012
- Hier: Vergleich von Versicherungsleistungen durch einen Versicherungsmakler ‑ wirtschaftliches Eigeninteresse und Eignung zur Förderung fremden Wettbewerbs bejaht.OGH 4 Ob 165/11k, 28.02.2012
- Ein Produktvergleich mit dem Ziel, am Abschluss von Verträgen über einzelne Produkte zu verdienen, dient in aller Regel der Förderung des eigenen und fremden Wettbewerbs.OGH 4 Ob 165/11k, 28.02.2012
- Hier: Vergleich von Produkten Dritter durch einen selbst nicht wirtschaftlich tätigen Verband zwecks Information seiner Mitglieder – Förderung fremden Wettbewerbs verneint.OGH 4 Ob 171/11t, 22.11.2011
- Daher kommt es auch nicht mehr auf die Absicht an, fremden Wettbewerb zu fördern, sondern auf die Eignung des Verhaltens, sofern nicht bei objektiver Betrachtung eine andere Zielsetzung eindeutig überwiegt.OGH 4 Ob 40/11b, 21.06.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123244 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 78/17z, 27.07.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UWG §1 Abs1 Z1 C5a
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, nach dieser Regel: Wirft man einem Außenstehenden vor, den Wettbewerb eines anderen Unternehmens gefördert zu haben, muss der Kläger dessen Absicht nachweisen; vermutet wird sie nicht. Seit der Gesetzesänderung 2007 kommt es allerdings nicht mehr auf die Absicht an, sondern darauf, ob das Verhalten dazu geeignet war.
Nein. Wirft ein Unternehmen dem Mitbewerber vor, gegen eine vertragliche Regelung verstoßen zu haben, kommt es darauf an, ob diese Regelung gültig ist. Ist sie sittenwidrig oder grob benachteiligend und damit nichtig, liegt in ihrer Missachtung keine unlautere Täuschung.