Gilt ein Betrieb aus einer anderen Branche als mein Mitbewerber?
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 11.08.2020 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und einem Vertreiber von juristischen Musterbüchern (auch als Online-Buch).OGH 4 Ob 134/24w, 25.02.2025
- Hier: Wettbewerbsverhältnis zwischen Vermieter von Sozialwohnungen und Vermittler von Touristenunterkünften.OGH 4 Ob 33/22i, 22.11.2022
- Hier: Wettbewerbsverhältnis zwischen Betreiber von Glücksspielautomaten und Vermieter von Räumen zur Aufstellung von Glücksspielautomaten durch Dritte.OGH 4 Ob 169/14b, 20.01.2015
- Ob die Klägerin als (zivilrechtliche) Verlegerin Einfluss auf den redaktionellen Inhalt der von ihr verlegten Zeitungen nehmen kann, ist für das hier strittige Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses unerheblich.OGH 4 Ob 78/09p, 12.05.2009
- Siehe auch RS0077680, RS0077675.OGH 4 Ob 133/08z, 15.12.2008
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Die Betreiberin eines Einkaufszentrums, in dem gleichartige Waren angeboten werden, steht im Wettbewerb mit Betreiberinnen von Geschäften in einem benachbarten Einkaufszentrum.OGH 4 Ob 172/03b, 21.10.2003
- Wobei es genügt, dass die von ihnen vertriebenen Waren (oder Leistungen) ihrer Art nach miteinander in Konkurrenz treten und einander nach der Verkehrsauffassung im Wettbewerb behindern können. Der Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses steht nicht entgegen, dass die Betätigungsgebiete zweier Unternehmen nicht zur Gänze zusammenfallen, die jeweiligen Angebote also nur teilkongruent sind. Die Geschäftsbetriebe zweier Unternehmen müssen nicht in der Hauptsache übereinstimmen; es genügt, wenn dies teilweise der Fall ist (ÖBl 1991, 221 - Nachschlüssel mwN), die Kreise einander also schneiden.OGH 4 Ob 92/01k, 24.04.2001
- Ein Maschinenkonstrukteur und Maschinenbauer ist nicht im Sinne des § 14 Satz 1 UWG Mitbewerber eines Bauunternehmens, das bei Erbringung von Werkleistungen für seine Auftraggeber Maschinen einsetzt, wie sie vom Maschinenbauer erzeugt und verkauft werden.OGH 4 Ob 2/97s, 25.02.1997
- Eine mittelbare Beeinträchtigung des Absatzes genügt.OGH 4 Ob 2/97s, 25.02.1997
- Mit der Formulierung, dass ein Wettbewerbsverhältnis anzunehmen sei, wenn sich mehrere Unternehmen an denselben Abnehmerkreis oder Lieferantenkreis wenden, ist nichts anderes gemeint als eine Abgrenzung der Gesamtheit der Nachfrage (des Angebots) nach gleichen oder doch substitutionsfähigen Gütern.OGH 4 Ob 2067/96s, 29.05.1996
- "Indischer Täbris".OGH 4 Ob 152/89, 30.01.1990
- Auch das Angebot substitutionsfähiger Güter oder Leistungen kann ein Wettbewerbsverhältnis begründen.OGH 4 Ob 114/89, 17.10.1989
- In einem solchen Fall kann der Mitbewerber den Konkurrenten auf Unterlassung des gesetzwidrigen Verhaltens schlechthin - und nicht bloß jener Handlungen, welche die eigenen geschäftlichen Interessen unmittelbar berühren - in Anspruch nehmen.OGH 4 Ob 345/81, 19.05.1981
- Verfahren nach einstweiliger Verfügung 4 Ob 348/70).OGH 4 Ob 308/73, 03.04.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079569 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 4 Ob 102/20h, 11.08.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §14 B2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Einen Verstoß gegen das Urheberrecht kann nur derjenige geltend machen, dem das Recht zusteht, nicht ein Mitbewerber des Verletzten. Der Unterlassungsanspruch aus dem Urheberrecht kann auch nicht für sich allein abgetreten werden.
Nein. Wirft ein Unternehmen dem Mitbewerber vor, gegen eine vertragliche Regelung verstoßen zu haben, kommt es darauf an, ob diese Regelung gültig ist. Ist sie sittenwidrig oder grob benachteiligend und damit nichtig, liegt in ihrer Missachtung keine unlautere Täuschung.