Schützt mich der Behindertenschutz auch rückwirkend vor der Kündigung?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132416 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 86/18i, 17.12.2018
Genannte Normen
BEinstG §8a
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für den erschwerten Schutz vor Kündigung kommt es nicht darauf an, ob Ihr Dienstgeber vor der Kündigung von Ihrer Begünstigung erfahren hat. Er kann davon auch erst später Kenntnis erlangen. Entscheidend ist allein, ob die Begünstigung im Zeitpunkt der Kündigung bereits bestanden hat.
Der Bescheid, mit dem die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten festgestellt wird, schafft die Begünstigung nicht, sondern hält sie nur fest. Sie tritt kraft Gesetzes ein, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Frühestens wirkt sie ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingebracht wurde.