Brauche ich einen Bescheid für den Kündigungsschutz als Behinderter?
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 16.02.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Rechtswirkung des betreffenden Bescheids im Bereich des BEinstG nach § 14 Abs 1 BEinstG letzter Satz erlischt jedoch mit Ablauf des dritten Monates, der dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung folgt, sofern nicht der begünstigte Behinderte innerhalb dieser Frist gegenüber dem Sozialministeriumservice erklärt, weiterhin dem Personenkreis der nach diesem Bundesgesetz begünstigten Personen angehören zu wollen.OGH 9 ObA 130/22s, 16.02.2023
- Durch die Ausstellung eines Behindertenpasses wird die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten nach § 14 Abs 1 BEinstG begründet.OGH 9 ObA 130/22s, 16.02.2023
- Die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten kann grundsätzlich auf zwei Wegen erworben werden, nämlich durch eine Entscheidung einer Behörde iSd § 14 Abs 1 BEinstG („ex-lege-Begünstigung“), oder nach Abs 2 leg cit durch einen über Antrag zu erlassenden Bescheid des Bundesamts für Soziales und Behindertenwesen (nunmehr gemäß Art 13 ARÄG 2013, BGBl 2013/138: „Sozialministeriumservice“).OGH 9 ObA 130/22s, 16.02.2023
- Unter Zugrundelegung des § 45 Abs 2 BBG idgF stellt der - hier aufgrund eines eigenen Verfahrens ausgestellte - Behindertenpass einen Bescheid iSd § 14 Abs 1 lit a BEinstG dar, der die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten nachweist.OGH 8 ObA 76/22t, 25.01.2023
- Es steht den grundsätzlich berechtigten Personen frei, ob sie von der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderung und den damit verbundenen Rechtsfolgen Gebrauch machen wollen, sodass auch ein Verzicht auf eine bereits rechtskräftig festgestellte Zugehörigkeit möglich isst.OGH 8 ObA 76/22t, 25.01.2023
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- Es genügt nicht, dass bei einer Person eine schwere Behinderung tatsächlich vorliegt und die sonstigen persönlichen Voraussetzungen des § 2 BEinstG erfüllt sind.OGH 8 ObA 76/22t, 25.01.2023
- Beisatz: Hier führte die mangelnde Rechtskraft des Bescheids zum - hier maßgeblichen - Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz zur Abweisung der Feststellungsklage mangels Nachweises der Begünstigteneigenschaft.OGH 9 ObA 48/08m, 04.08.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125135 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 9 ObA 130/22s, 16.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 76/22t, 25.01.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
BEinstG §2 Abs1; BEinstG §8; BEinstG §14 Abs1; BEinstG §14 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wurde vor Ihrer Kündigung der Behindertenausschuss nicht eingeschaltet, ist die Kündigung jedenfalls rechtsunwirksam. Sie können auf Feststellung klagen, dass Ihr Dienstverhältnis aufrecht besteht. Eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung und Ihren Interessen an der Weiterbeschäftigung findet in diesem Verfahren nicht statt.
Der Bescheid, mit dem die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten festgestellt wird, schafft die Begünstigung nicht, sondern hält sie nur fest. Sie tritt kraft Gesetzes ein, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Frühestens wirkt sie ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingebracht wurde.