Schützt mich der Behindertenschutz, wenn der Chef nichts weiß?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 16.02.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Frage des Zeitpunkts der Antragstellung.OGH 9 ObA 80/21m, 28.07.2021
- Richtig ist der Hinweis, dass der Kündigungsschutz von der Kenntnis des Arbeitgebers von der Behinderung unabhängig ist.OGH 9 ObA 86/06x, 11.08.2006
- Ob der Arbeitgeber bei der Einstellung von der Begünstigung wusste, ist hingegen unerheblich.OGH 9 ObA 30/06m, 07.06.2006
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 114/94, 14.09.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077684 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 9 ObA 130/22s, 16.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 80/21m, 28.07.2021, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
InvEG §8 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der besondere Schutz wirkt frühestens ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Liegt dieser Zeitpunkt nach dem Tag, an dem der Arbeitgeber den Behindertenausschuss hätte verständigen müssen, verschiebt die unterbliebene Verständigung das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nicht.
Dass Sie zum Kreis der begünstigten Behinderten gehören, müssen Sie mit einem rechtskräftigen Bescheid nachweisen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, nach dem das Gericht die Sach- und Rechtslage zu beurteilen hat.