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Was bewirkt die Zustimmung zur Kündigung eines geschützten Arbeitnehmers?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, begünstigte Behinderte
Mit der Zustimmung fällt das Kündigungsverbot weg, und der Arbeitgeber darf wieder kündigen. Das Arbeitsverhältnis endet dadurch aber nicht von selbst. Ob die Zustimmung zu Recht erteilt wurde, dürfen die Gerichte nicht überprüfen; sie müssen die Entscheidung hinnehmen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 28.02.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Mit der Zustimmung des Invalidenausschusses wird das in § 8 Abs 2 InvEG normierte Kündigungsverbot aufgehoben; der Arbeitgeber erhält damit die ihm nach den Bestimmungen des Privatrechtes zustehende Befugnis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zurück. Der Bescheid des Invalidenausschusses hat also keinen unmittelbaren Einfluss auf das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses; er ist aber soweit konstitutiver Natur, als er dem Arbeitgeber die Erlaubnis zur Ausübung seines Kündigungsrechtes gibt und so eine neue Rechtslage begründet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077667 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

InvEG §8 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Kündigung eines begünstigten Behinderten

Ja. Hat der Behindertenausschuss der Kündigung zugestimmt, prüfen die Arbeits- und Sozialgerichte im Anfechtungsverfahren die inhaltlichen und formellen Voraussetzungen der Kündigung dennoch selbständig. Nur die vom Ausschuss vorgenommene Abwägung der Interessen dürfen sie nicht nachprüfen.

günstig für Arbeitnehmer Kündigung ohne Zustimmung des Behindertenausschusses

Wurde vor Ihrer Kündigung der Behindertenausschuss nicht eingeschaltet, ist die Kündigung jedenfalls rechtsunwirksam. Sie können auf Feststellung klagen, dass Ihr Dienstverhältnis aufrecht besteht. Eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung und Ihren Interessen an der Weiterbeschäftigung findet in diesem Verfahren nicht statt.

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