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Kann ich die Kündigung anfechten, wenn der Behindertenausschuss zustimmte?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, begünstigte behinderte Menschen, Arbeitgeber
Die Begründetheit wird vom Gericht nicht noch einmal überprüft. Hat der Behindertenausschuss der Kündigung zugestimmt, ist der rechtskräftige Bescheid der gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung zugrunde zu legen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 28.02.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Hat der Behindertenausschuß der Kündigung eines Behinderten zugestimmt, kann ihre Begründetheit nicht nochmals durch das Gericht überprüft werden. (§ 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107562 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

BEinstG §8 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Kündigung eines begünstigten Behinderten

Ja. Hat der Behindertenausschuss der Kündigung zugestimmt, prüfen die Arbeits- und Sozialgerichte im Anfechtungsverfahren die inhaltlichen und formellen Voraussetzungen der Kündigung dennoch selbständig. Nur die vom Ausschuss vorgenommene Abwägung der Interessen dürfen sie nicht nachprüfen.

günstig für Arbeitnehmer Kündigung ohne Zustimmung des Behindertenausschusses

Wurde vor Ihrer Kündigung der Behindertenausschuss nicht eingeschaltet, ist die Kündigung jedenfalls rechtsunwirksam. Sie können auf Feststellung klagen, dass Ihr Dienstverhältnis aufrecht besteht. Eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung und Ihren Interessen an der Weiterbeschäftigung findet in diesem Verfahren nicht statt.

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