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Darf ein Medium Konkurrenten pauschal schlechtmachen?

günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Medien, Mitbewerber, Journalisten
Nein. Auch im Pressewesen gibt es kein schützenswertes Informationsbedürfnis daran, Mitbewerber pauschal herabzusetzen. Das gilt selbst dann, wenn über die Meinung maßgeblicher Branchenvertreter zur Berichterstattung eines Konkurrenten informiert werden soll. Ein solches Informationsbedürfnis verdrängt die Absicht, den eigenen Wettbewerb zu fördern, nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Auch im Pressewesen besteht kein schutzwürdiges Informationsbedürfnis an der pauschalen Herabsetzung von Mitbewerbern, auch nicht zum Zweck der Information über die Meinung maßgeblicher Mitglieder einer bestimmten Branche betreffend die Berichterstattung eines unmittelbaren Konkurrenten. Für die Annahme, dass ein solches Informationsbedürfnis die Absicht, den eigenen Wettbewerb zu fördern, in den Hintergrund dränge, bleibt daher kein Raum.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077899 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

UWG §1 D1b; UWG §1 D1c; UWG §1 E; UWG §7 A

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