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Darf ein Mitbewerber mich in der Werbung pauschal schlechtmachen?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Werbetreibende, Konsumenten
Nein. Wer Mitbewerber schlagwortartig und pauschal herabsetzt, handelt sittenwidrig. Auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung kann er sich dafür nicht berufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Sittenwidrige schlagwortartige Pauschalherabsetzung von Mitbewerbern sind auch nicht mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung zu rechtfertigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109629 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

MRK Art10 Abs2 IV4f; UWG §7 A

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Verbandsklage gegen unzulässige Klauseln

Ja. Bestimmte Verbände können ein Unternehmen darauf klagen, gesetzwidrige oder sittenwidrige Klauseln in seinen Geschäftsbedingungen oder Formblättern nicht mehr zu verwenden. So werden solche Klauseln schon vorbeugend geprüft, unabhängig von einem einzelnen Vertrag.

günstig für Konsument Schadenersatz für Verbraucher bei unlauterem Wettbewerb

Ja. Auch wenn Sie als Verbraucher Opfer unlauteren Wettbewerbs geworden sind, können Sie Schadenersatz vom unlauter handelnden Unternehmen fordern. Das Unternehmen haftet dabei nicht nur für seine Leitung, sondern auch für andere Personen, die in seinem Betrieb tätig sind.

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