Darf mich ein Konkurrent öffentlich pauschal schlechtmachen?
günstig für Herabgesetzter betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Werbende
Nein. Geht es weder um eine weltanschauliche Auseinandersetzung noch um sachliche Kritik, sondern um Äußerungen, die Sie als unmittelbaren Mitbewerber pauschal herabsetzen und Ihren Kredit schädigen, wird stets ein strenger Maßstab angelegt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Handelt es sich weder um weltanschauliche Auseinandersetzungen noch um eine sachliche Kritik, sondern um Äußerungen, die den unmittelbaren Mitbewerber pauschal herabsetzen und in seinem Kredit schädigen ist stets ein strenger Maßstab anzulegen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077907 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 177/18k, 23.10.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §1 D1b; UWG §1 D1c; UWG §7 A; UWG §7 B
Verwandte Fragen
Wettbewerb · Pauschale Herabsetzung von Mitbewerbern
Wettbewerb · Pauschale Herabsetzung von Mitbewerbern
Wettbewerb · Pauschale Herabsetzung von Mitbewerbern
Wettbewerb · Falsche Behauptungen über Mitbewerber
Schadenersatz · Äußerungen über Organe und das Unternehmen