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Darf ich ein Produkt der Konkurrenz nachbauen?

günstig für Nachahmer betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Erfinder
Ein fremdes Erzeugnis, das keinen besonderen Schutz genießt, dürfen Sie grundsätzlich nachahmen und das darin steckende Wissen nutzen. Niemand kann ein Ausschließungsrecht beanspruchen, das ihm das Gesetz nicht gibt. Verboten ist die Nachahmung erst dann, wenn Begleitumstände hinzukommen, die sie unlauter machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Die Nachahmung fremder Erzeugnisse, die keinen Sonderschutz genießen, und die darin liegende Ausnützung fremder Kenntnisse ist grundsätzlich erlaubt, weil niemand Ausschließungsrecht beanspruchen kann, wenn sie ihm nicht vom Gesetz eingeräumt wurden. Wettbewerbsrechtlich verboten ist eine solche Nachahmung aber dann, wenn sie unter Begleitumständen erfolgt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit der Handlung ergibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078138 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 31.

Genannte Normen

UWG §1 D3a

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