Darf ich ein Produkt der Konkurrenz nachbauen?
günstig für Nachahmer betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Erfinder
Ein fremdes Erzeugnis, das keinen besonderen Schutz genießt, dürfen Sie grundsätzlich nachahmen und das darin steckende Wissen nutzen. Niemand kann ein Ausschließungsrecht beanspruchen, das ihm das Gesetz nicht gibt. Verboten ist die Nachahmung erst dann, wenn Begleitumstände hinzukommen, die sie unlauter machen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Die Nachahmung fremder Erzeugnisse, die keinen Sonderschutz genießen, und die darin liegende Ausnützung fremder Kenntnisse ist grundsätzlich erlaubt, weil niemand Ausschließungsrecht beanspruchen kann, wenn sie ihm nicht vom Gesetz eingeräumt wurden. Wettbewerbsrechtlich verboten ist eine solche Nachahmung aber dann, wenn sie unter Begleitumständen erfolgt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit der Handlung ergibt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Interesse der Wettbewerbsfreiheit ist vom Grundsatz der Nachahmungsfreiheit auszugehen. Für Produkte, die keinen Sonderrechtsschutz für sich in Anspruch nehmen können, besteht daher grundsätzlich Nachahmungsfreiheit.OGH 4 Ob 80/19x, 05.07.2019
- Sittenwidrig ist eine „glatte“ Übernahme fremder Leistungen, etwa wenn das Nachahmen mittels eines Vervielfältigungsverfahrens unter Ersparnis eigener Kosten geschieht.OGH 4 Ob 12/11k, 20.09.2011
- Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Nachahmende das Vorbild nicht nur als Anregung zu eigenem Schaffen benützt, sondern seinem Produkt ohne ausreichenden Grund die Gestaltungsform eines fremden Erzeugnisses gibt und dadurch die Gefahr von Verwechslungen hervorruft.OGH 4 Ob 141/09b, 20.10.2009
- Das trifft auf die "vermeidbare Herkunftstäuschung zu". Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine vermeidbare Herkunftstäuschung voraus, dass eine bewusste Nachahmung vorliegt, damit die Gefahr von Verwechslungen herbeigeführt wird und eine andersartige Gestaltung zumutbar gewesen wäre.OGH 4 Ob 78/02b, 09.04.2002
- Bei Adressbüchern und Telefonbüchern ist eine Abweichung kaum möglich.OGH 4 Ob 102/97x, 08.04.1997
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Besondere Umstände der Sittenwidrigkeit ergeben sich aus der schmarotzerischen Ausbeutung der vom Rechtsinhaber mit erheblichen Kosten und Mühen geschaffenen Popularität des Werbesymbols "Schürzenjäger", dessen Benutzung in der Regel nur aufgrund einer Lizenzgewährung gestattet ist.OGH 4 Ob 2200/96z, 29.10.1996
- Gebrauchsinformation für eine Arzneispezialität.OGH 4 Ob 2202/96v, 12.08.1996
- Türschild "Entenmotiv".OGH 4 Ob 2085/96p, 14.05.1996
- An diese sowohl im Interesse der Mitbewerber als auch im Interesse der Allgemeinheit getroffene Entscheidung ist die wettbewerbsrechtliche Beurteilung gebunden.OGH 4 Ob 29/95, 09.05.1995
- Aus der gesetzlichen Anerkennung besonderer ausschließlicher Rechte für technische und nichttechnische geistige Schöpfungen folgt zwingend, dass die wirtschaftliche Betätigung des einzelnen außerhalb der geschützten Sonderbereiche frei sein soll.OGH 4 Ob 108/93, 12.10.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078138 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 31.
- OGH 4 Ob 194/24v, 19.11.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §1 D3a
Verwandte Fragen
Wettbewerb · Nachmachen ungeschützter Erzeugnisse
Wettbewerb · Grundsatz der Nachahmungsfreiheit
Wettbewerb · Unlautere Übernahme fremder Leistung
Wettbewerb · Nachbau und Täuschung über die Herkunft
Wettbewerb · Nachahmung von Produktverpackungen