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Wann ist Nachmachen eines Erzeugnisses ein Wettbewerbsverstoß?

günstig für Nachahmer betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Erzeuger
Ein gewerbliches Erzeugnis ohne förmlichen Schutz darf nachgemacht werden. Nach dem Wettbewerbsrecht wird die Nachahmung nur dann beurteilt, wenn dabei Begleitumstände vorliegen, aus denen sich die Unlauterkeit ergibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (95 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Die Nachmachung gewerblicher Erzeugnisse, die keinen Formalschutz genießen, ist nur dann nach dem UWG zu beurteilen, wenn bei der Nachahmung Begleitumstände vorliegen, aus denen sich die Sittenwidrigkeit der Handlung ergibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 54 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 95.

Genannte Normen

UWG §1 D3a

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