Wann ist Nachmachen eines Erzeugnisses ein Wettbewerbsverstoß?
günstig für Nachahmer betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Erzeuger
Ein gewerbliches Erzeugnis ohne förmlichen Schutz darf nachgemacht werden. Nach dem Wettbewerbsrecht wird die Nachahmung nur dann beurteilt, wenn dabei Begleitumstände vorliegen, aus denen sich die Unlauterkeit ergibt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (95 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Die Nachmachung gewerblicher Erzeugnisse, die keinen Formalschutz genießen, ist nur dann nach dem UWG zu beurteilen, wenn bei der Nachahmung Begleitumstände vorliegen, aus denen sich die Sittenwidrigkeit der Handlung ergibt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hauptverfahren zu 4 Ob 72/21y.OGH 4 Ob 106/24b, 18.03.2025
- Kräuterlikör versus Jägermeister; Unlauterkeit der Nachahmung wegen schmarotzerischer Rufausbeutung bejaht.OGH 4 Ob 55/23a, 31.05.2023
- Hier: Heizsocken.OGH 4 Ob 72/21y, 28.09.2021
- Im Interesse der Wettbewerbsfreiheit ist vom Grundsatz der Nachahmungsfreiheit auszugehen. Für Produkte, die keinen Sonderrechtsschutz für sich in Anspruch nehmen können, besteht daher grundsätzlich Nachahmungsfreiheit.OGH 4 Ob 80/19x, 05.07.2019
- Hier: Ringe - Blume des Lebens.OGH 4 Ob 83/13d, 17.12.2013
Alle 54 Ergänzungen anzeigen
- Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Nachahmende das Vorbild nicht nur als Anregung zu eigenem Schaffen benützt, sondern seinem Produkt ohne ausreichenden Grund die Gestaltungsform eines fremden Erzeugnisses gibt und dadurch die Gefahr von Verwechslungen hervorruft.OGH 4 Ob 141/09b, 20.10.2009
- Dafür kann es nicht genügen, dass eine andersartige Gestaltung zumutbar gewesen wäre, die Nachahmung bewusst erfolgt und die Gefahr von Verwechslungen besteht.OGH 4 Ob 50/03m, 29.04.2003
- Catsan-Verpackung.OGH 4 Ob 50/03m, 29.04.2003
- Auch für die vermeidbare Herkunftstäuschung genügt eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn.OGH 4 Ob 29/03y, 25.03.2003
- Der Nachahmer muss von dem nachgeahmten Erzeugnis im Rahmen des Möglichen, vor allem dann, wenn ihm eine große Anzahl von Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung steht, angemessenen Abstand halten.OGH 4 Ob 29/03y, 25.03.2003
- Als Kennzeichen einer "glatten Übernahme" wird vor allem gesehen, dass das Nachahmen mittels eines meist technischen Vervielfältigungsverfahrens unter Ersparung eigener Kosten geschieht, das Nachgeahmte also kopiert oder abgeschrieben wird.OGH 4 Ob 90/01s, 10.07.2001
- Besondere Umstände der Sittenwidrigkeit ergeben sich aus der schmarotzerischen Ausbeutung der vom Rechtsinhaber mit erheblichen Kosten und Mühen geschaffenen Popularität des Werbesymbols.OGH 4 Ob 76/00f, 21.03.2000
- Auch das Nachahmen einer Verpackung.OGH 4 Ob 109/99d, 27.04.1999
- hier: Verpackung von Schokobananen.OGH 4 Ob 117/97b, 13.05.1997
- Besondere Umstände der Sittenwidrigkeit ergeben sich aus der schmarotzerischen Ausbeutung der vom Rechtsinhaber mit erheblichen Kosten und Mühen geschaffenen Popularität des Werbesymbols "Schürzenjäger", dessen Benutzung in der Regel nur aufgrund einer Lizenzgewährung gestattet ist.OGH 4 Ob 2200/96z, 29.10.1996
- Gebrauchsinformation für eine Arzneispezialität.OGH 4 Ob 2202/96v, 12.08.1996
- Türschild "Entenmotiv".OGH 4 Ob 2085/96p, 14.05.1996
- Hier: KurpackungOGH 4 Ob 36/95, 25.04.1995
- Hier: Verpackung. "7-Früchte Müsliriegel"OGH 4 Ob 14/91, 26.02.1991
- Jeder Kaufmann hat daher das Recht, wenn nicht sogar die Pflicht, sich - grundsätzlich - keinen Fortschritt entgehen zu lassen und die neuesten kaufmännischen und technischen Errungenschaften zu verwerten.OGH 4 Ob 102/88, 29.11.1988
- Klimt-LeuchtenOGH 4 Ob 413/87, 09.02.1988
- "Easy-Rider" - "Easy-Walker" - SchuheOGH 4 Ob 343/86, 15.12.1987
- WochenkalenderOGH 4 Ob 379/85, 29.10.1985
- Mart Stam-StuhlOGH 4 Ob 337/84, 10.07.1984
- GewürzstreudoseOGH 4 Ob 404/83, 13.12.1983
- Thonet-SesselOGH 4 Ob 335/83, 31.05.1983
- SteinfigurenOGH 4 Ob 403/81, 15.12.1981
- Uhrarmband - VerkaufsautomatenOGH 4 Ob 379/80, 15.09.1981
- ZauberwürfelOGH 4 Ob 360/81, 23.06.1981
- Mediadent-SystemOGH 4 Ob 302/81, 28.04.1981
- Fiskars Scheren, sittenwidrig, wenn eigenartige nachgeahmte Gestaltung nicht nur technisch bedingt ist.OGH 4 Ob 373/80, 11.11.1980
- Plattenschneidemaschine und Fliesenschneidemaschine.OGH 4 Ob 363/80, 04.11.1980
- VerdichterstationOGH 4 Ob 337/80, 29.04.1980
- Nachahmung grundsätzlich erlaubt, weil niemand Ausschließungsrechte beanspruchen kann, wenn sie ihm nicht vom Gesetz eingeräumt wurden.OGH 4 Ob 337/80, 29.04.1980
- IngridgläserOGH 4 Ob 391/77, 18.10.1977
- Spanheizanlage. Sittenwidrigkeit ist von vornherein auszuschließen, wenn der Nachbau technisch bedingt ist.OGH 4 Ob 388/76, 08.02.1977
- SchwedenbombeOGH 4 Ob 314/76, 11.05.1976
- Sittenwidrigkeit ausgeschlossen, wenn die Form, welche zur Erzeugung der Ware am wirtschaftlichsten und zweckmäßigsten ist, nachgeahmt oder eine ihr ähnliche Form gewählt, da keine oder nur ganz beschränkte Ausweichmöglichkeiten bestehen.OGH 4 Ob 314/76, 11.05.1976
- Bilder-Bonbonniere-VerpackungOGH 4 Ob 317/75, 29.04.1975
- ZuckerlrollenverpackungOGH 4 Ob 361/74, 01.12.1974
- Nur dann, wenn in allen wesentlichen Einzelheiten (sklavisch) nachgeahmt wird (Hier: Zierkerze mit Mozartbüste).OGH 4 Ob 344/74, 22.10.1974
- Kunststoffplatten mit Verkehrsbekanntheit.OGH 4 Ob 333/74, 01.10.1974
- GoldanhängerOGH 4 Ob 315/72, 11.04.1972
- Etiketten von Haarspray-Dosen.OGH 4 Ob 317/70, 14.04.1970
- Formulare eines Abrechnungssystems in der Form von "Schuppensätzen".OGH 4 Ob 321/69, 27.06.1969
- SouvenirtücherOGH 4 Ob 329/68, 24.09.1968
- Halazon - MundsprayOGH 4 Ob 316/65, 06.04.1965
- Minigolf-PlätzeOGH 4 Ob 333/64, 20.10.1964
- Kettenfräsen für Futtersilos.OGH 4 Ob 323/64, 28.07.1964
- Steiff - TiereOGH 4 Ob 304/64, 26.05.1964
- BrustglockenOGH 4 Ob 354/62, 02.04.1963
- Igelfiguren, Nachahmungsstufe III.OGH 4 Ob 337/62, 20.11.1962
- MatratzengradlOGH 3 Ob 36/58, 11.03.1958
- Sittenwidrigkeit ist von vornherein auszuschließen, wenn der Nachbau technisch bedingt ist.OGH 3 Ob 278/54, 14.07.1954
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 95.
- OGH 4 Ob 194/24v, 19.11.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §1 D3a
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