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Verliere ich den Unterhalt, wenn ich Kontakte zum Kind verhindere?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Geschiedene, Ehegatten, Eltern, Kinder
Ja, das ist möglich. Wer den Kontakt des anderen Elternteils zum Kind nachhaltig und ohne Grund verhindert, kann seinen Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten verwirken. Ob die Verfehlung schwer genug wiegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 12.10.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die nachhaltige grundlose (böswillige) Verhinderung des elterlichen Besuchsrechtes ist ein Verwirkungstatbestand gemäß § 74 EheG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078152 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Genannte Normen

EheG §68; EheG §74

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Krasse Fälle der Unterhaltsverwirkung

Nur besonders krasse Fälle rechtfertigen es, den Unterhalt zur Gänze zu versagen. Gemeint sind Situationen, in denen es wegen des Verhaltens des Ehegatten grob unbillig wäre, ihm noch Unterhalt zuzusprechen, etwa wenn er den anderen grundlos verlassen hat.

günstig für Unterhaltsberechtigter Verwirkung des Ehegattenunterhalts

Der Unterhaltsanspruch geht nur bei so schweren Verfehlungen verloren, dass es rechtsmissbräuchlich wäre, ihn noch geltend zu machen. Dabei zählt einerseits, wie schwer das Verhalten objektiv wiegt, andererseits, wie sehr Sie persönlich dafür verantwortlich sind.

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